ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Ungurean Service GmbH
Burgauer Str. 3, 89358 Kammeltal-Ettenbeuren
§ 1 Geltungsbereich - Vertragsgegenstand
Unsere Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Dienstleistungen gemäß dem zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrag.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss (und Angebotsunterlagen)
Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Lieferung der Leistung bzw. Erbringung unserer Arbeits- oder Wartungsleistungen annehmen können. Zuvor von uns abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge sind freibleibend.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Preis ist maßgebend. Verbindliche Preisangaben erfolgen in der Regel auf der Grundlage eines schriftlichen Kostenvoranschlags, in dem alle Einzelheiten und die für die Herstellung des Werkes oder für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Materialien einschließlich des Preises aufzuführen sind. An einen solchen Kostenvoranschlag sind wir gebunden, wenn der Auftrag innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Kostenvoranschlags beim Kunden erteilt wird.
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Sofern nicht anders vereinbart, hat die Zahlung ohne Abzüge zu erfolgen.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei uns maßgebend.
Ratenzahlungen werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung akzeptiert.
Zahlungen mit Wechseln werden nicht akzeptiert.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
Unsere Mitarbeiter und Außendienstmitarbeiter sind nicht zur Annahme von Zahlungen berechtigt.
Unsere Preise verstehen sich netto „ab Werk“, zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der Kosten für Transport und Verpackung.
Das Recht des Kunden, Zahlungen zurückzuhalten, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden beruht auf demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 4 Liefer- und Leistungszeiten, Lieferungen, Gefahrübergang
Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind nur Richtwerte. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungsdatum der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet wurde.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
Wir sind zu angemessenen Teillieferungen und zur Abrechnung solcher Teillieferungen berechtigt.
Bei Lieferverzögerungen durch leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bis zu 5 % des betroffenen Lieferwertes, in jedem Fall begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, es sei denn, es liegt eine von uns zu vertretende vorsätzliche Vertragsverletzung vor.
Das Transportrisiko trägt der Kunde.
Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Frist voraussetzt, beträgt diese mindestens 2 Wochen.
§ 5 Untersuchung der Ware
Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferdokumenten und der Bestellung sowie auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Erfolgt eine Rüge nicht innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Erhalt durch den Kunden, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar. Erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen bei der Lieferung sind zusätzlich gemäß § 438 HGB auf dem Empfangsschein des Transporteurs zu vermerken.
§ 6 Mängelhaftung
Die Geltendmachung der Mängelrechte des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Beim Verkauf von gebrauchten Waren ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
Liegt ein Garantiefall vor, ist der Kunde verpflichtet, bei einer Herstellergarantie zunächst ernsthaft zu versuchen, die Ansprüche gegenüber dem Hersteller außergerichtlich durchzusetzen, bevor die Ungurean Service GmbH in Anspruch genommen wird. Die Ungurean Service GmbH wird den Kunden hierbei unterstützen. Im Übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt.
Ist und bleibt der Kunde danach unbefriedigt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, unsere Verpflichtungen durch Nachbesserung des Mangels oder durch Ersatzlieferung oder Neuherstellung erneut zu erfüllen. Ersetzte Waren oder Teile davon werden unser Eigentum und sind an uns zurückzusenden. Sind wir zur erneuten Erfüllung unserer Verpflichtungen nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese aus von uns zu vertretenden Gründen über angemessene Fristen hinaus (siehe oben § 4 Ziffer 7), oder schlägt die Erfüllung in sonstiger Weise fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises oder der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts gezogenen Nutzungsvorteile anrechnen zu lassen. Der Nutzungsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises oder der vereinbarten Vergütung und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware berechnet, es sei denn, die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder nicht möglich. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Nutzungsvorteils vorbehalten. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelrüge, dass kein Sachmangel vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine angemessene Aufwandspauschale für die Bearbeitung in Rechnung zu stellen. In diesem Fall steht dem Kunden der Nachweis frei, dass uns ein geringerer Aufwand als der in Rechnung gestellte entstanden ist.
Die vorbezeichneten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 7.
Garantien im Rechtssinne werden dem Kunden durch uns nicht eingeräumt.
§ 7 Haftung auf Schadensersatz
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen und Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf den Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens begrenzt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es sich um Schäden handelt, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden resultieren, haften wir nur für den typischerweise entstehenden Schaden.
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Rücktritt
Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt im Falle des Ausbleibens, der Nichtrichtigkeit oder Nichtrechtzeitigkeit der Selbstbelieferung.
Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen gegen den Kunden erfüllt sind, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorfeld die Dritten auf die an den Waren bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention des Verwenders trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
Der Kunde tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt alle aus solchen Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche sicherungshalber ab.
Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar das Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl Sicherheiten in entsprechendem Umfang freigeben.
§ 10 Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises verjähren, abweichend von § 195 BGB, in 5 Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
§ 11 Pauschalierte Schadensersatzansprüche
Bei Pflichtverletzungen des Kunden können wir 5 % des Auftragswertes als Schadensersatz verlangen.
Storniert der Kunde einen bestätigten Auftrag, können wir für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn 10 % des für diesen Auftrag vereinbarten Preises verlangen.
§ 12 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde uns oder einem Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
Mündliche Zusagen unserer Vertreter oder sonstiger Gehilfen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 13 Rechtswahl – Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
§ 14 Erfüllungs- und Zahlungsort
Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungs- und Zahlungsort.
§ 15 Vertragspartnerwechsel
Wir behalten uns das Recht vor, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Wir werden den Kunden hierüber informieren. Der Kunde hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme von der Vertragsübertragung.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Stand: Januar 2004
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